Hauskauf von Patientin verstößt nicht gegen ärztliche Berufsordnung (14.05.2021)

Wer als Arzt ein Haus seiner Patientin zu einem angemessenen Preis käuflich erwirbt, verstößt damit nicht gegen das berufsrechtliche Verbot unerlaubter Zuwendungen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin einen Arzt von dem Vorwurf der Verletzung seiner Berufspflichten freigesprochen.

(VG Berlin, Urteil vom 30.04.2021 - VG 90 K 6.19 T)