Harzt IV-Empfänger muss 48.000 Euro zurückzahlen (30.11.2017)

Wegen falscher Angaben muss ein Leistungsbezieher Hartz IV-Leistungen zurückzahlen. Im vorliegenden Fall Leistungen für mehr als sieben Jahre in Höhe von knapp 48.000 Euro. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 08.11.2017 - L 13 AS 37/15)