Hartz IV: SG zur Leistungsbegrenzung wegen unangemessener Wohnkosten für Hauseigentümer (26.09.2016)

Ein Jobcenter muss die Kosten für die Erneuerung einer defekten Gasheizung ungeachtet der Frage der Angemessenheit der Wohnkosten tragen, wenn es zuvor der langzeitarbeitslosen Hauseigentümerin keine Kostensenkungsaufforderung zugestellt hat. Dies hat das Sozialgericht Dortmund entschieden

(SG Dortmund, Urteil vom 19.09.2016 - S 19 AS 1803/15)