Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger keinen Anspruch darauf haben, ihre Sachbearbeiter bei den Jobcentern selbst zu bestimmen oder auszuwechseln.
(SG Mainz, Beschluss vom 14.03.2018 - S 10 AS 164/18 ER)
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger keinen Anspruch darauf haben, ihre Sachbearbeiter bei den Jobcentern selbst zu bestimmen oder auszuwechseln.
(SG Mainz, Beschluss vom 14.03.2018 - S 10 AS 164/18 ER)