Das Jobcenter darf einer Hilfeempfängerin aus Gießen die Miete für zunächst drei Monate nicht kürzen, da das Konzept des Landkreises Gießen zu Unterkunftskosten nicht schlüssig ist. Dies entschied das Sozialgericht Gießen.
Dies hat das Sozialgericht Gießen jetzt in einem Eilverfahren so beschlossen.
(SG Gießen, Beschluss vom 28.11.2014 - S 25 AS 859/14 ER)