Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger, die Vermögenswerte auf einem Schweizer Konto verschwiegen haben, Grundsicherungsleistungen für ca. zehn Jahre in Höhe von 175.000 Euro zurückzahlen müssen.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 14.03.2018 - L 13 AS 77/15)