Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Kosten für die Schülerbeförderung von Hartz IV-Empfängern in Bremen von der Stadtgemeinde zu übernehmen sind.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 09.03.2018 - L 48 AS 69/15)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Kosten für die Schülerbeförderung von Hartz IV-Empfängern in Bremen von der Stadtgemeinde zu übernehmen sind.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 09.03.2018 - L 48 AS 69/15)