Das Sozialgericht Wiesbaden hat entschieden, dass einem alleinerziehenden Elternteil auch dann ein Mehrbedarf nach dem SGB II zustehen kann, wenn das Kind während der Woche regelmäßig in einem Internat untergebracht ist.
(SG Wiesbaden, Urteil vom 02.11.2016 - Az.: S 5 AS 306/13)