Haftung bei (vermeintlichem) Wildunfall (28.07.2023)

Das LG Koblenz hat entscheiden, dass die Teilkaskoversicherung grundsätzlich für Schäden aufkommt, die durch den Zusammenstoß eines Tieres mit dem Fahrzeug entstehen. Allerdings muss der Unfallhergang glaubhaft gemacht werden.

(LG Koblenz, Urteil vom 31.05.2023 - 10 O 227/22)