Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Grundsicherungsträger die Kosten für die Lesebrille eines Leistungsberechtigten nicht erstatten muss.
(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 30.12.2015 - S 12 AS 5038/15)
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Grundsicherungsträger die Kosten für die Lesebrille eines Leistungsberechtigten nicht erstatten muss.
(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 30.12.2015 - S 12 AS 5038/15)