Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass
Grundsicherungsempfänger nach dem II. Sozialgesetzbuch während des
Trennungsjahres nicht auf die Verwertung ihres Hausgrundstücks verwiesen werden dürfen.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.05.2017 - L 13 AS 105/16)