Grobe Beleidigung eines Vorgesetzten in Chronik eines Facebook-Nutzers mittels Emoticons kann fristlose Kündigung rechtfertigen (10.11.2016)

Beleidigt ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten in der Chronik eines Facebook-Nutzers mittels Emoticons grob, so kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. Jedoch kann aufgrund der Einzelfallumstände eine Abmahnung ausreichend sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hervor.

(LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.2016 - 4 Sa 5/16)