Gesetzlich Krankenversicherte dürfen auf ein Foto für die elektronische Gesundheitskarte grundsätzlich keine Kopfbedeckung und somit auch keine Weihnachtsmannmütze tragen. Dies hat das Sozialgericht Hamburg entschieden.
(SG Hamburg, Beschluss vom 14.07.2020 - S 30 KR 1024/20 ER)