Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die Berufung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Braunschweig über die Kündigungsschutzklage eines Kirchenmusikers zurückgewiesen.
(LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.06.2023 - 10 Sa 762/22)