Gegen Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über getätigte Sonderzahlungen bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken (13.11.2019)

Gegen den Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über an Arbeitnehmer getätigte Sonderzahlungen kann der Arbeitgeber keine datenschutzrechtlichen Bedenken erheben. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden.

(Hessisches LAG, Beschluss vom 10.12.2018 - 16 TaBV 130/18)