Geburt von Zwillingen an unterschiedlichen Tagen führt nicht zum doppelten Elterngeldanspruch (04.09.2017)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Eltern von Zwillingen, welche mit einem zeitlichen Abstand von mehr als einem Tag geboren werden (sogenannte zweizeitige Geburt) nur einmal Anspruch auf die Gewährung von Elterngeld haben. Der Tatsache der Geburt von mehr als einem Kind wird durch den Mehrlingszuschlag Rechnung getragen.

(SG Stuttgart, Urteil vom 24.05.2017 - S 9 EG 5820/16)