Geburt eines Kindes durch Minderjährige lässt Hartz IV-Anspruch Anspruch ihrer Mutter für Alleinerziehung unberührt (09.09.2015)

Der Mehrbedarf für Alleinerziehung ist der Mutter einer minderjährigen Tochter auch dann zu gewähren, wenn die Tochter bereits selbst Mutter ist. Dies entschied das Sozialgericht Dresden.

(SG Dresden, Urteil vom 21.08.2015 - S 40 AS 1713/13)