Gebäudeversicherung: Wohnungseigentümer müssen sich Versicherungs-Selbstbehalt im Schadensfall teilen (16.09.2022)

Bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eines Wohnungseigentümers eingetreten ist, ist der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt - vorbehaltlich einer abweichenden Regelung - von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

(BGH, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 69/21)