Für die Fristwahrung gilt die Feiertagsregelung des Gerichtsorts (31.10.2022)

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es für die Einhaltung einer gerichtlichen Frist auf den Ort des Gerichtsstandes ankommt.

(LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2022 - L 16 KR 156/20)