Fristlose Kündigung wegen Morddrohung zulässig (16.08.2016)

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der seinen Vorgesetzten massiv bedroht haben soll, gerechtfertigt ist.

(ArbG Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2016 - 7 Ca 415/15)