Friedenspflicht verletzender Streik begründet Schadensersatzpflicht der streikführenden Gewerkschaft (27.07.2016)

Ein Streik, dessen Kampfziel auch auf die Durchsetzung von Forderungen gerichtet ist, welche die in einem Tarifvertrag vereinbarte Friedenspflicht verletzen, ist rechtswidrig. Er verpflichtet bei schuldhaftem Handeln zum Ersatz der dem Kampfgegner entstandenen Schäden. Die streikführende Gewerkschaft kann nicht einwenden, dass die Schäden auch bei einem Streik ohne friedenspflichtverletzende Forderungen...

(BAG, Urteil vom 26.07.2016 - 1 AZR 160/14)