Frankreich darf auf Vermögen von einem in China arbeitenden französischen Staatsangehörigen Sozialbeiträge erheben (18.01.2018)

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass auf Einkünfte aus Vermögen französischer Staatsangehöriger, die in einem anderen Staat als einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz arbeiten, französische Sozialbeiträge erhoben werden dürfen.

(EuGH, Urteil vom 18.01.2018 - C-45/17)