Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass auf Einkünfte aus Vermögen französischer Staatsangehöriger, die in einem anderen Staat als einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz arbeiten, französische Sozialbeiträge erhoben werden dürfen.
(EuGH, Urteil vom 18.01.2018 - C-45/17)