Fraktionen des bayerischen Landtags sind nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zum Vorstellungsgespräch verpflichtet (20.05.2019)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Fraktionen des bayerischen Landtags keine öffentlichen Arbeitgeber i.S.v. § 71 Abs. 3 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung (aF) sind. Sie sind daher nicht verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.

(BAG, Urteil vom 16.05.2019 - 8 AZR 315/18)