Flamencounterricht ist keine künstlerische Tätigkeit (01.04.2022)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Flamencounterricht keine künstlerische Tätigkeit ist.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 15.03.2022 - L 16 KR 414/19)