Fitnesstrainer im Fitnessstudio sind sozialversicherungspflichtig (30.08.2023)

Ein Fitnesstrainer, der als Kursleiter ohne eigenes unternehmerisches Risiko in die betriebliche Organisation des Fitnessstudios eingebunden ist und eine Stundenvergütung erhält, unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Dies hat das LSG München entschieden.

(Bayerisches LSG, Beschluss vom 18.08.2023 - L 7 BA 72/23 B ER)