Feuerwehrmann erhält keine Mehrarbeitsvergütung (24.08.2015)

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Feuerwehrmann wegen treuwidrigem Verhalten seinem Dienstherren gegenüber keinen Anspruch auf Zahlung von rund 8.500 Euro für Mehrarbeit hat.

(VG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2015 - 26 K 9607/13)