Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Feuerwehrmann wegen treuwidrigem Verhalten seinem Dienstherren gegenüber keinen Anspruch auf Zahlung von rund 8.500 Euro für Mehrarbeit hat.
(VG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2015 - 26 K 9607/13)