Fehlende Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeugs hindert nicht Wirksamkeit eines Kaskoversicherungsvertrags (16.08.2023)

Die fehlende Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeugs hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit eines Kaskoversicherungsvertrags. Daher besteht Anspruch auf Versicherungsschutz auch dann, wenn das versicherte Fahrzeug nicht zulassungsfähig ist. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

(OLG Celle, Urteil vom 03.07.2023 - 11 U 109/22)