Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Hartz IV Empfänger an das Jobcenter ca. 75.000 Euro zurückzahlen, da er über Jahre zu Unrecht Hartz IV-Leistungen erhalten hat.
(SG Koblenz, Urteil vom 27.04.2017 - S 14 AS 656/15)
Das Sozialgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Hartz IV Empfänger an das Jobcenter ca. 75.000 Euro zurückzahlen, da er über Jahre zu Unrecht Hartz IV-Leistungen erhalten hat.
(SG Koblenz, Urteil vom 27.04.2017 - S 14 AS 656/15)