Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall (16.03.2020)

Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine in der Hosentasche explodiere E-Zigarette nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Das Mitführen eines E-Zigaretten-Geräts und des Ersatzakkus ist nicht betrieblich veranlasst, sondern dem persönlichen Verantwortungsbereich zuzuordnen.

(SG Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2019 - S 6 U 491/16)