Erwerbsfähigen Unionsbürgern steht kein Anspruch auf Sozialhilfe zu (04.04.2016)

Erwerbsfähige Unionsbürger, die aufgrund eines gesetzlichen Ausschlusses keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") erhalten können, weil sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt oder sie kein Aufenthaltsrecht mehr haben, haben auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Dies entschied das Sozialgericht Speyer. Damit weicht das Gericht von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts...

(SG Speyer, Urteil vom 29.03.2016 - S 5 AS 493/14)