Erstellung einer dienstlichen Beurteilung durch eine Konkurrentin im Bewerbungsverfahren nicht zulässig (30.09.2019)

Wird eine dienstliche Beurteilung fehlerhaft erstellt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entfernung der dienstlichen Beurteilung aus seiner Personalakte, wenn sich ein Fehler im Beurteilungsverfahren auf das Beurteilungsergebnis auswirken kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg hervor.

(ArbG Siegburg, Urteil vom 18.09.2019 - 3 Ca 985/19)