Erschütterung des Beweiswerts einer AU bei dauerhafter Krankmeldung nach Erhalt der Kündigung (10.07.2023)

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann auch dadurch erschüttert werden, dass der Arbeitnehmer sich im Falle des Erhalts einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich nachfolgend - „postwendend“ - krankmeldet bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht. Dies gelte insbesondere dann, wenn lückenlos der gesamte Zeitraum der Kündigungsfrist abgedeckt wird. Dies hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden.

(LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.03.2023 - 8 Sa 859/22)