Erkrankung nach vom Arbeitgeber angebotener freiwilliger Grippeschutzimpfung stellt kein Arbeitsunfall dar (18.10.2021)

Erkrankt ein Arbeitnehmer nach einer vom Arbeitgeber angebotenen Grippeschutzimpfung, liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn die Impfung freiwillig war. In diesem Fall besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2021 - L 2 U 159/20)