Erkrankt ein Arbeitnehmer nach einer vom Arbeitgeber angebotenen Grippeschutzimpfung, liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn die Impfung freiwillig war. In diesem Fall besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2021 - L 2 U 159/20)