Entzug der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit aufgrund von Straftaten (26.08.2020)

Einem Arzt ist die Approbation wegen Unwürdigkeit zu widerrufen, wenn dieser wegen vorsätzlichen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften gemäß § 54 Absatz 1 Nr. 2 KWG (Gesetz über das Kreditwesen) rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt wurde.

(VGH München, Beschluss vom 19.05.2020 - 21 ZB 16.540)