Entscheidung im Eilverfahren: Hochschwangere Bulgarin erhält "aufstockende" Hartz IV-Leistungen (26.10.2015)

Das Sozialgericht Heilbronn hat einer hochschwangeren Frau aus Bulgarien und ihrem aus dem Irak stammenden Verlobten "aufstockende" Hartz IV-Leistungen bewilligt und entschieden, dass es den beiden - gleichwohl der aufenthaltsrechtliche Status des Mannes noch nicht geklärt ist - nicht zumutbar ist, im Rahmen einer verfassungsrechtlich gebotenen Güter- und Folgenabwägung die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten.

(SG Heilbronn, Beschluss vom 23.10.2015 - S 11 AS 2976/15 ER)