Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Besitzes und Verbreitens kinderpornografischer Schriften (12.05.2022)

Ein Beamter kann wegen Besitzes und Verbreitens kinderpornografischer Schriften aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Denn in einem solchen Verhalten liegt ein erheblicher Verlust des Vertrauens in die Amtsausübung und des Ansehens des Beamtentums. Dies das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.

(VG Lüneburg, Urteil vom 09.03.2022 - 8 A 47/21)