Elternunterhalt: Schwiegersohn muss Sozialamt Einkommen und Vermögen offenlegen (25.02.2016)

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Schwiegersohn einer Empfängerin von Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) verpflichtet ist, dem Sozialamt auf Anfrage Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen.

(LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.02.2016 - L 5 SO 78/15)