Einzelvertraglich zugesagte betriebliche Altersversorgung muss im Vergleich zu kollektivem Versorgungssystem annähernd gleichwertig sein (19.07.2016)

Arbeitnehmer, denen bereits einzelvertraglich eine betriebliche Altersversorgung zugesagt
wurde, dürfen nur dann vollständig von einem auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden kollektiven Versorgungssystem des Arbeitgebers ausgenommen werden, wenn die Betriebsparteien im Rahmen des ihnen zustehenden Beurteilungsspielraums davon ausgehen können, dass diese Arbeitnehmer im Versorgungsfall typischerweise...

(BAG, Urteil vom 19.07.2016 - 3 AZR 134/15)