Einwirkung auf die Psyche bei Überfall kann Anforderungen eines Arbeitsunfalls erfüllen (02.11.2015)

Wird ein Arbeitnehmer bei seiner Tätigkeit in einer Tankstelle von zwei maskierten Tätern mit der Waffe bedroht, ohne körperliche Berührung durch die Täter, hat trotz des Fehlens eines handgreiflichen Übergriffs und einer unmittelbaren Einwirkung auf den Körper durch die Bedrohung mit der Waffe eine Einwirkung auf die Psyche stattgefunden, die grundsätzlich auch ohne eine physische Verletzung entstehen kann. Durch...

(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2013 - S 1 U 3910/13)