Einmaliger Erwerb einer geringen menge Marihuana im Alter von 14 Jahren rechtfertigt kein Ausschluss von Bewerbung für Polizeivollzugsdienst (11.05.2022)

Ein einmaliges Fehlverhalten in Form des Erwerbs einer geringen Menge von Marihuana im Alter von 14 Jahren rechtfertigt nicht den Ausschluss aus der Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst. Der reflektierte Umgang des Bewerbers mit dem Fehlverhalten spricht nicht für eine fehlende charakterliche Eignung. Dies der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.

(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.03.2022 - 4 S 3920/21)