Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass ein Schwerstbehinderter keinen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten für seine Begleitperson auf einer Kreuzfahrt hat.
(SozG Leipzig, Urteil vom 05.12.2017 - S 10 SO 115/16)
Das Sozialgericht Leipzig hat entschieden, dass ein Schwerstbehinderter keinen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten für seine Begleitperson auf einer Kreuzfahrt hat.
(SozG Leipzig, Urteil vom 05.12.2017 - S 10 SO 115/16)