Dynamische Bezugnahmeklausel kann nicht durch Betriebsvereinbarung zu Lasten des Arbeitnehmers geändert werden (12.04.2018)

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine individualvertraglich vereinbarte Vergütung nach tariflichen Grundsätzen nicht durch eine Betriebsvereinbarung zu Lasten des Arbeitnehmers abgeändert werden kann.

(BAG, Urteil vom 11.04.2018 - 4 AZR 119/17)