Drücken einer Signaltatste im Drei-Minuten-Takt zum Belegen der Arbeitsbereitschaft für Taxifahrer nicht zumutbar (15.08.2017)

Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin.

(ArbG Berlin, Urteil vom 10.08.2017 - 41 Ca 12115/16)