Dreijährige Wartezeitklausel in Sterbeversicherung zulässig (12.11.2014)

Regelt eine Sterbegeldversicherung, dass in den ersten drei Jahren ab Versicherungsbeginn nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz besteht, so ist dies grundsätzlich zulässig. Eine solche Regelung ist weder überraschend noch stellt sie eine unangemessene Benachteiligung dar. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

(LG Köln, Urteil vom 13.11.2013 - 26 O 209/13)