Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass drei Bewerbungen pro Woche für eine ledige 29jährige Arbeitslose zumutbar und möglich sind und auch bei gewissen gesundheitlichen Einschränkungen keine hohe Stressbelastung oder einen besonderen Zeitdruck darstellen.
(SG Karlsruhe, Urteil vom 16.03.2015 - S 17 AL 3360/14)