Direktversicherung eines Arbeitnehmers im bestehenden Arbeitsverhältnis kann nicht zur Deckung eines Geldbedarfs gekündigt werden (27.04.2018)

Der bloße Geldbedarf eines Arbeitnehmers, für den der Arbeitgeber eine Direktversicherung
zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung
abgeschlossen hat, begründet für sich genommen keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber, den Versicherungsvertrag gegenüber der Versicherungsgesellschaft zu kündigen, damit der Arbeitnehmer den Rückkaufswert erhält. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

(BAG, Urteil vom 26.04.2018 - 3 AZR 586/16)