Diebstahl am Fahrzeug: Lügen vor Gericht kann zum Verlust des Kaskoanspruchs führen (08.09.2017)

Eine Lüge vor Gericht beim Geltendmachen eines Kaskoanspruchs wegen eines Diebstahls kann dazu führen, dass die für den Versicherungsnehmer streitende "Redlichkeitsvermutung" widerlegt und seine Klage deswegen erfolglos ist. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.

(OLG Hamm, Urteil vom 09.08.2017 - 20 U 184/15)