An Diabetes erkrankte Grundschülerin hat vorläufig Anspruch auf Schulbegleitung während des Sportunterrichts (29.08.2017)

Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass eine 8-jährige Diabetikerin vorerst (bis zu den Herbstferien) Schulbegleitung während des Sportunterrichts erhält. Dadurch soll die Intervention
bei einer Entgleisung des Blutzuckers auf Kosten der Krankenkasse abgesichert werden.

(SG Dresden, Beschluss vom 04.08.2017 - S 18 KR 654/17 ER)