Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass ein Mitgliedstaat Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche einreisen, von bestimmten beitragsunabhängigen Sozialleistungen ausschließen darf.
(EuGH, Urteil vom 15.09.2015 - C-67/14)