Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KV) die Vergütung von Corona-Tests während einer Abrechnungsprüfung vorläufig einstellen darf.
(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 20.01.2023 - L 4 KR 549/22 B ER)